Das UBA hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 4. und 25. Februar 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 15.03.2021 B10 sowie BAnz AT 25.03.2021 B9).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
9984 | 3 | 5-Allyl-1,3-benzodioxol |
9974 | 3 | (1S-(1alpha,3alphabeta,4alpha,8alphabeta))-Decahydro-4,8,8-trimethyl-9-methylen-1,4-methanoazulen |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 20. März bzw. 9. April 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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