Die Föderalismusreform machte es möglich: Der Bund erhielt neue Kompetenzen im Umweltrecht. Daraus resultiert unter anderem das überarbeitete und nun verkündete Wasserhaushaltsgesetz.
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 vom 6. August 2009 ist auf Seite 2585 das "Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts" vom 31. Juli 2009 bekannt gegeben worden. Es tritt nach seinem Artikel 24 im Wesentlichen zum 1. März 2010 in Kraft.
Damit enthält das Wasserhaushaltsgesetz nun umfassende Regelungen. Sie ersetzen die bisherige Rahmengesetzgebung des Bundes, die durch Landesgesetze ausgestaltet wurde. Ermöglicht wurde die Neuordnung durch die Föderalismusreform vom 1. September 2006: Sie wies die Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des Umweltrechts sämtlich dem Bund zu. Nur, wenn dieser nicht tätig wird, kommen die Länder zum Zuge.
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