Die DGUV hat ihre Information 214-035 überarbeitet.
(mih) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Information 214-035 „Prüfinformation Tankschiff“ aktualisiert. In der Ausgabe September 2024 wurden im Vergleich zur vorherigen Fassung von Januar 2017 rechtliche Vorgaben geändert, Rechtsbezüge angepasst und Prüfungsanforderungen auf neuesten Stand gebracht.
Die Schrift gibt Informationen zu prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die an Bord eines Binnentankschiffs vorzufinden sind. Sie enthält Hinweise dazu, von wem und in welchen zeitlichen Abständen die Prüfungen vorgenommen werden sollen. Die Aufzählung der Arbeitsmittel ist nicht abschließend, weitere Arbeitsmittel können ergänzt werden. Der Aufwand für die Dokumentation der Prüfungen lässt sich vereinfachen, wenn diese Hilfen genutzt werden.
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