Schutz vor Gefahrstoffen

TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ wurde neu gefasst

(ur) Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe mit Datum vom 10.10.2019 (GMBl 2019 S. 1330) bekannt:

  • Neufassung der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ und
  • Aufhebung der TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“

Die TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die GefStoffV, indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen sollen einen Schutz der Beschäftigten vor inhalativen, oralen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefahren sicherstellen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de