Neue Technische Regeln für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung sowie Fußböden.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) zwei neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt gemacht. ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt bzw. angepasst.
Die neuen ASR sind auf den Internetseiten der BAuA zu finden.
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