In die Stoffliste in Anhang I der Störfall-Verordnung werden Schweröle aufgenommen.
(mih) Die Störfall-Verordnung (StörfallV = 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung – BImSchV) wird durch die „Erste Verordnung zur Änderung der StörfallV“ vom 14. August 2013 geändert; dies wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 3230 bekannt gemacht.
In Spalte 2 „Gefährliche Stoffe, Einstufungen“ der Stoffliste in Anhang I wird bei den Erdölerzeugnissen die Nummer 13.4 „Schweröle“ hinzugefügt.
Die Verordnung tritt am 15. Februar 2014 in Kraft und dient der Umsetzung des Artikels 30 der europäischen Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der europäischen Richtlinie 96/82/EG (Amtsblatt der EU (ABl.) L 197 vom 24. Juli 2012, S. 1).
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