Strahlenbelastung durch kerntechnische Anlagen konstant
(ur) Die Strahlenbelastung durch kerntechnische Anlagen in Deutschland hat im Jahr 2019 auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr gelegen. Das geht aus dem Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2019 (20/1488) hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt.
Der Beitrag unter anderem von Atomkraftwerken oder End- und Zwischenlagern in Deutschland sowie im angrenzenden Ausland zur mittleren effektiven Dosis einer Person habe 2019 deutlich unter 20 Millisievert gelegen. Dies ist der Grenzwert für die effektive Dosis zum Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen.
Das Strahlenschutzgesetz von 2017 sieht vor, dass das BMUV dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vorzulegen hat. Der jetzt veröffentlichte Bericht mit Datum vom 11. April 2022 umfasst das Jahr 2019.
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