Mit der Änderung wird eine redaktionelle Korrektur umgesetzt
(ur) Die zweite Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit Datum vom 20. November 2020 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 I S.2502) bekannt gemacht worden.
In § 197 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
Die Verordnung ist am 27. November 2020 in Kraft getreten.
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