TA Luft neu gefasst

TA Luft wird verschärft und an den Stand der Technik angepasst

(ur) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat mit Datum vom 18. August 2021 die Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) bekannt gemacht (GMBl 2021, S. 1050).

Damit werden Vorgaben für technische Anlagen verschärft, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Bislang noch nicht geregelte Anlagen werden neu in die TA Luft aufgenommen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift auch bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor.

Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Die Neufassung soll die seit 2002 geltende Version an den Stand der Technik anpassen und zahlreiche EU-Vorgaben umsetzen.

Die Neufassung der TA Luft tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

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