Technische Regel für Gefahrstoffe geändert

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ wurde geändert

(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 15. Juli 2020 Änderungen der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ bekannt gemacht (GMBl 2020 S. 463). Es handelt sich dabei um einige Änderungen in den Abschnitten 4.4.2 und 4.5 sowie Änderungen der Nummern 11 – 13 des Absatzes 8 (Normen) der „Literaturhinweise“. Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ steht auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download bereit.

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