ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 2. Mai 2023 die vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der Arbeitsstättenregel (ASR) A3.4 „Beleuchtung“ bekannt gemacht (GMBl 2023, S. 679).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:
Die Festlegungen dieser ASR zur Beleuchtung sowie zur Sichtverbindung nach außen dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz und beschreiben für ausgewählte Tätigkeiten die erforderliche Beleuchtung zur gesundheitsgerechten Erledigung der Sehaufgaben. Der Einfluss des Tageslichts am Arbeitsplatz und der Sichtverbindung nach außen wird soweit berücksichtigt, wie dies für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten erforderlich ist.
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