BMAS ändert zwei Technische Regeln für Betriebssicherheit der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen)
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jeweils mit Datum vom 24. November 2022 die Änderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ (GMBl 2023 S. 720) und der TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“ (GMBl 2023 S. 727) bekannt gemacht.
Die Änderungen der TRBS 1115 umfassen das Inhaltsverzeichnis, den Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ und die Anhänge B und C.
Die Änderungen der TRBS 1201 Teil 2 betreffen den Abschnitt 5.3 „Technische Prüfung“ und den Abschnitt 10.7 „Prüfungen von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen (Begrenzungseinrichtungen) gegen Überschreitungen der zulässigen Betriebsgrenzen von Druckanlagen“. Weiter gibt das BMAS bekannt: Die Regelungen aus TRBS 1201 Teil 2 Abschnitt 10.7 wurden in TRBS 1115 Anhang B überführt.
Die Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) können von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.
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