Berichtigungen Technischer Regeln für Gefahrstoffe und Arbeitsschutz in endemischen oder pandemischen Lagen
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Berichtigungen Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gemacht:
Weiter hat das BMAS mit Datum vom 5. Februar 2021 die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 255) „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“ bekannt gemacht (GMBl 2021, S. 86).
Die TRBA dient dem Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Ziel der TRBA ist es, über die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege“ hinaus, spezielle Maßnahmen für den Fall einer Epidemie oder Pandemie festzulegen, um
Eine Übersicht zu den TRGS hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Internet veröffentlicht: Bekanntmachung zu Technischen Regeln und Beschlüssen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!