Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte) bekannt gemacht
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 3. März 2021 Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gemacht (GMBl 2021 S. 471). Neben redaktionellen Änderungen werden in der Liste in Abschnitt 3 zu sieben Stoffen Änderungen und Ergänzungen eingefügt. Weiter wird das Verzeichnis der CAS-Nummern um Einträge ergänzt.
Die TRGS können von der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.
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