Drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden aufgehoben, eine TRGS wird geändert und ergänzt
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 16.05.2022 folgende drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) aufgehoben:
Weiter hat das BMAS mit Datum vom 31.05.2022 in Abschnitt 3 der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” Stoffeinträge geändert und ergänzt und in Abschnitt 4 der TRGS 900 Einträge ergänzt (GMBl 2022, S. 469).
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