Die Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte) wurde geändert und ergänzt
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 14. April 2021 Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gemacht (GMBl 2021 S. 580).
In Abschnitt 3 wird in der Liste beim Stoffeintrag für Lithiumhydrid in der Spalte „Spitzenbegr.“ der Überschreitungsfaktor „1(I)“ ergänzt und die Bemerkung 13 gestrichen.
Die TRGS können von der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.
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