Vier Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert und ergänzt

TRGS 420 wird geändert, TRGS 900, TRGS 903 und TRGS 905 werden geändert und ergänzt

(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt mit Datum vom 19. Februar 2020 (GMBl 2020, S.199, 200 und 201) bekannt:

  • Änderung der TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)"
  • Änderung der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“

Eine Übersicht zu den TRGS hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Internet veröffentlicht: Bekanntmachung zu Technischen Regeln und Beschlüssen. 
Die jetzt im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2020, S.199) bekannt gemachten Änderungen und Ergänzungen waren bei Redaktionsschluss (13.03.2020) in der Liste noch nicht enthalten.

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