Zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind aktualisiert worden
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Berichtigung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 721 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung“ mit Datum vom 1.12.2020 (GMBl 2020 S. 1116) bekannt gemacht.
Die redaktionellen Korrekturen betreffen Tabelle 1 und 2 im Anhang.
Weiter hat das BMAS die Änderung der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ mit Datum vom 30.11.2020 (GMBl 2021, S. 23) bekannt gemacht.
Die Änderungen betreffen jeweils in Nummer 4 den Absatz 3 Nummer 6 und den Absatz 4 Nummer 3.
Die TRGS können kostenlos von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.
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