Die Bekanntmachung enthält zwei redaktionelle Änderungen des ADR 2013.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die „Berichtigung zur 22. ADR-Änderungsverordnung“ vom 18. April 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 II S. 432 bekannt gemacht. Sie enthält zwei redaktionelle Änderungen, welche die deutsche Übersetzung der 22. ADR-ÄndV vom 31. August 2012 (BGBl. 2012 II S. 954) – und somit das ADR 2013 – betreffen: Absatz 4.1.1.20.3 Buchstabe c und Absatz 5.2.2.2.1.2.
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