25 Multilaterale Vereinbarungen nicht mehr anwendbar

Mit dem Inkrafttreten des ADR 2013 wurden zahlreiche Multilaterale Vereinbarungen zum ADR ungültig. Für einige wird es wohl ein Comeback geben.

(mih) Mit dem Jahreswechsel 2012/2013 ist die Gültigkeit zahlreicher Multilateraler Vereinbarungen zum ADR ausgelaufen:

  • M203, M207,
  • M216, M217, M218,
  • M221, M223, M224, M230,
  • M231, M232, M233, M235, M238, M239, M240,
  • M243, M244, M245, M246, M248, M249, M250,
  • M251, M252.

Die Multilaterale Vereinbarung M235 wird als M253 bis 31. Dezember 2017 fortbestehen.

Zudem befinden sich offenbar vier weitere Multilaterale Vereinbarungen in Vorbereitung:

  • M254 – Bezettelung von Containern, die ausschließlich für die Beförderung auf der Straße verwendet werden (Portugal, möglicherweise die Fortführung der bisherigen M218)
  • M255 – Wiederkehrende Prüfung für geschweißte Stahlflaschen für Flüssiggas (LPG) (Italien)
  • M256 – Beförderung von UN 2672 Ammoniaklösungen in starren und Kombinations-IBC (Vereinigtes Königreich, möglicherweise die Fortführung der bisherigen M193, die am 31. Januar dieses Jahres ungültig wird)
  • M257 – IBC-Verpackungsanweisungen IBC04 bis IBC08 (Deutschland).

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