Betreffend die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen werden damit Beschlüsse aus den Jahren 2023 und 2024 auf deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die „Neunte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (9. CDNI-Verordnung – 9. CDNI-V)“ mit Datum vom 16. Dezember 2024 bekannt gemacht (BGBl. 2024 II Nr. 507); die Verordnung ist am 24. Dezember 2024 in Kraft getreten. Damit werden folgende Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien zu Änderungen der Anlage 2 des Übereinkommens auf den in Anlage 1 des Übereinkommens genannten deutschen Wasserstraßen in Kraft gesetzt:
Die Beschlüsse sind in den Sprachen Deutsch, Französisch und Niederländisch verfasst. Die Beschlüsse betreffen im Einzelnen:
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