Ab 2015 wählt „eCall“ die 112

Künftig soll „eCall“ nach einem schweren Unfall automatisch die 112 wählen. Diese Notfallnummer gilt fast überall in Europa.

(ur) - Durch das Notrufsystem „eCall“ für Kraftfahrzeuge sollen Unfallmeldungen künftig beschleunigt werden. Das System wählt nach einem schweren Unfall automatisch die 112 und übermittelt Standortdaten des Unfalls sowie weitere wichtige Informationen an die nächstgelegene Einsatzzentrale. Experten schätzen, dass bei flächendeckendem Einsatz europaweit jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden könnten. Ab 2015 sollen nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission EU-weit alle neuen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit „eCall“ ausgestattet sein. 


Heute können in 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in vielen weiteren Staaten Europas, etwa der Schweiz, Notrufe einheitlich über die Nummer 112 abgesetzt werden. Dennoch ist diese Möglichkeit im Schnitt nur drei von vier EU-Bürgern oder jedem fünften Deutschen bekannt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ermutigt alle Verkehrsteilnehmer, Hilfestellung am Unfallort zu leisten und im Notfall die Rufnummer 112 zu wählen.


Ein Notruf sollte abgesetzt werden, nachdem die Unfallstelle abgesichert ist. Über die europaweit einheitliche 112 kann eine der zahlreichen Anrufzentralen erreicht werden. Sie leiten nahezu zeitgleich den Standort des Anrufers an die Rettungsdienste weiter. Dabei sind folgende Angaben wichtig: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? In jedem Fall sollte man ruhig bleiben und warten, ob die Leitstelle Rückfragen hat. 


Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht übrigens keine Angst zu haben, juristisch etwas falsch zu machen. Unterläuft bei den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ wirklich ein Fehler, so ist dies nicht strafbar – denn es wurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Dennoch empfiehlt der DVR, die Ersthelferkenntnisse regelmäßig aufzufrischen, denn viele Menschen trauen sich Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage nicht mehr zu. Doch schon die Verständigung der Rettungsdienste und die beruhigende Ansprache des Verletzten ist bereits Erste Hilfe und kann über den Verlauf des Heilungsprozesses entscheiden.

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