Abfallübereinkommen für Binnenschifffahrt

Dem Inkrafttreten des 1996 abgeschlossenen "Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt" steht nichts mehr im Wege.

Manche hatten den Glauben daran fast schon verloren, so lange zogen sich die Ratifikationsverfahren für das "Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt" von 1996 in den sechs Vertragsstaaten hin. Nachdem Deutschland 2003 als vorletzter Staat ratifiziert hatte, sind nun endlich auch in Belgien alle formalen Hürden überwunden.

 

Zwei Monate, nachdem die belgische Urkunde bei der ZKR in Straßburg hinterlegt sein wird, tritt das Übereinkommen in Kraft – aller Voraussicht nach jedoch nicht vor Mitte 2009, berichtete Erwin Spitzer, der stellvertretende Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BdB) auf den 19. Internationalen Binnenschifffahrts-Gefahrgut-Tagen vom 23. bis 24. Oktober in Maastricht.

 

Unter anderem sieht das Abfallübereinkommen vor, dass die Binnenschifffahrt künftig die Kosten für die Bilgenentölung selbst tragen wird. Pro Tausend Liter wird beim Bunkern von Mineralöl und steuerfreiem Gasöl ein Betrag von 7,50 Euro fällig. Teil B des Übereinkommens befasst sich mit der Abgabe von Restmengen sowie von Waschwasser: Mit Ausnahme weniger Produkte wie etwa Natron- oder Sodalauge ist die Einleitung von Waschwasser oder Ballastwässern komplett verboten. Waschwässer müssen künftig an den dafür vorgesehenen Stellen abgegeben werden.

 

Ab dem 1. Januar treten Neuerungen im ADNR/ADN in Kraft. So müssen umweltgefährliche Stoffe künftig in Doppelhüllenschiffen des Typs N befördert werden. Es besteht eine Übergangsregelung bis Ende Juni 2009. Für die am meisten beförderten gefährlichen Güter, wie Dieselöl, Kerosin, Terpentinersatzöl und Düsenkraftstoff, wurden Übergangsregelungen bis zum 31.12.2018 festgelegt, wie Norbert Spitzfaden von der BASF schilderte. Eine besondere Verantwortung treffe die Verlader, so Klaus Schmitt von der Reederei Jaegers. Sie müssen die Ladegüter auf Gefahren untersuchen, die aus Umweltbelastungen, aus aquatischer Toxizität und langfristiger gesundheitlicher Schädigung (CMR) herrühren. Die 20. Binnenschifffahrts-Gefahrgut-Tage werden am 18. und 19. September 2009 am Ort ihrer Erstauflage stattfinden: in Lahnstein.

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