Abschlagszahlung für De-Minimis

Ein zusätzlicher Anreiz macht die Förderprogramme "De-Minimis" sowie "Aus- und Weiterbildung" attraktiver: Die Hälfte der Zuwendungssumme soll nun zeitnah nach dem Erlass des Bescheids ausgezahlt werden.

Die Förderpogramme "De-Minimis" sowie "Aus- und Weiterbildung" richten sich an Güterkraftverkehrsunternehmen mit Lkw über zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Sie umfassen Anschaffungen im Bereich Sicherheit und Umwelt sowie Maßnahmen für Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung.

 

Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nun bekannt gab, werden die Antragsteller auf im Jahr 2009 bewilligte Zuwendungen eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der jeweiligen Zuwendungssumme erhalten. Die Auszahlung soll nach dem Erlass und dem Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides erfolgen. Damit könnten die Unternehmen die beantragten Maßnahmen trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation zügig durchführen.

 

Noch bis Mitte Mai waren die Zuwendungen nur wenig in Anspruch genommen worden.  Nach Informationen der Zeitschrift Verkehrsrundschau führte das BMVBS infolgedessen Gespräche mit den Ländern und  Verbänden. Die nun bekannt gemachte vorgezogene Auszahlung einer Teilsumme könnte ein Ergebnis dieser Gespräche sein.


Beide Förderprogramme waren bis zum 30. Juni 2009 verlängert worden. Nach den Angaben des Bundesverbands der Transportunternehmen (BVT) waren im März gestellte Anträge Ende Mai 2009 noch immer nicht bewilligt. Inzwischen erließ das Bundesamt für Güterverkehr aber die ersten Zuwendungsbescheide und zahlte auch Fördermittel aus.

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