Die Änderungen sind in der 4. ADN-Änderungsverordnung zusammengefasst.
(mih) Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil II Nr. 37 vom 6. Dezember 2012 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen (4. ADN-Änderungsverordnung – 4. ADNÄndV) vom 3. Dezember 2012 bekannt gemacht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist endet am 30. Juni 2013.
In der 4. ADNÄndV wird auf den in derselben BGBl.-Ausgabe veröffentlichten Anlageband verwiesen. Darin sind die Änderungen des „ADN 2013“ gegenüber dem „ADN 2011“ auf 94 Seiten in französischer Sprache sowie deren deutsche Übersetzung zusammengestellt.
Der Anlageband steht als druckbares PDF auf den Onlineseiten des Bundesgesetzblattes zum Download bereit: Teil II -> 2012 -> Nr. 37 vom 6. Dezember 2012 -> Nr. 12.
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