Die ZKR hat einige Änderungen veröffentlicht, welche überwiegend der Klarstellung dienen.
(mih) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat mit Datum vom April 2020 weitere Korrekturen zum ADN 2019 veröffentlicht. Damit werden insbesondere Regelungen in Kap. 1.2, 1.6, 8.1 und 8.6 präzisiert, indem u.a. der Begriff „elektrische Einrichtungen“ durch „elektrische Anlagen und Geräte“ ersetzt wird sowie in Zusammenhang mit dem Zulassungszeugnis und elektrischen Anlagen und Geräten z.T. das Wort „stationär“ ergänzt“ wird. Zudem ist in Abs. 9.3.x.12.4 b) (i) „vom geschützten Bereich“ zu ändern in „vom Bereich der Ladung“.
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