Die Änderungen in zehn Kapiteln sind überwiegend redaktioneller Natur.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das ADN 2021 berichtigt (Bekanntmachung vom 30. Juni 2022, BGBl. 2022 II S. 436). Die Berichtigungen betreffen die „Neufassung der Anlage zum ADN“ vom 10. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1150, Anlageband); sie gelten rückwirkend zum Inkrafttreten der jeweiligen Bestimmung. Die Änderungen betreffen Kap. 1.6, 1.7, 1.8, 1.10, 2.2, 3.2, 7.2, 8.1, 9.1 sowie 9.3 und sind überwiegend redaktioneller Natur.
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