ADN 2023 erneut berichtigt

Das BMDV hat weitere Korrekturen und Ergänzungen der deutschen Übersetzung des Regelwerks für die Binnenschifffahrt bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das ADN 2023 mit Datum vom 29. Juli 2024 erneut berichtigt (BGBl. 2024 II Nr. 337). Die Berichtigungen der deutschen Übersetzung gelten rückwirkend zum Inkrafttreten der jeweiligen Bestimmung.

Die Korrekturen sind überwiegend redaktioneller Natur und betreffen die Kap. 1.1, 1.2, 1.6, 1.8, 1.10, 1.16, 2.2, 3.2 (Tabelle A und B), 3.3, 5.1, 5.3, 5.4, 7.1, 8.2 und 9.3. Interessanterweise umfassen die Berichtigungen der Tabelle B in Kap. 3.2, die nicht Bestandteil des ADN ist, u.a. auch Änderungen und Ergänzungen jener UN-Nummern (0514 sowie 3551 bis 3560), die erst mit dem ADN 2025 in das Regelwerk aufgenommen werden.

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