8. ADN-Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Achte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen (8. ADN-Änderungsverordnung – 8. ADNÄndV) vom 23. November 2020 bekannt gemacht (BGBl. 2020 II S. 1035). Mit Art. 1 bzw. dem Anlageband werden die Änderungen für das ADN 2021 in Französisch samt einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht. Die 8. ADNÄndV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
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