9. ADN-Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
(ur) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Neunte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen (9. ADN-Änderungsverordnung – 9. ADNÄndV) vom 14. Dezember 2022 bekannt gemacht (BGBl. 2022 II S. 690).
Die 9. ADNÄndV ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit Art. 1 bzw. dem Anlageband zur 9. ADN-Änderungsverordnung sind nun die Änderungen für das ADN 2023 in Französisch samt einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht worden.
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