Die Korrektur betrifft die Tabelle B in Kap. 3.2 ADN.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte das ADN 2023 mit Datum vom 29. Juli 2024 erneut berichtigt (BGBl. 2024 II Nr. 337). Dabei waren versehentlich auch Änderungen und Ergänzungen der Tabelle B in Kap. 3.2 (nicht Bestandteil des ADN) bekannt gemacht worden, die jene UN-Nummern (0514 sowie 3551 bis 3560) betreffen, die erst mit dem ADN 2025 in das Regelwerk aufgenommen werden. Diese Änderungen und Ergänzungen wurden mit Datum vom 22. Oktober 2024 zurückgenommen (BGBl. 2024 II Nr. 456).
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