Im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5/2009 wurde das Inkrafttreten der Internationalen Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung mit Binnenschiffen bekanntgemacht.
Ein Jahr nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York ist das Europäische Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) für Deutschland in Kraft getreten. Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5/2009 vom 27. Februar 2009.
Ebenfalls bekanntgemacht wurden die weiteren Unterzeichnerstaaten sowie notifizierte Zusatzerklärungen Frankreichs, Luxemburgs, Österreichs und der Niederlande.
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