Das Bundesverkehrsministerium hat die Anlage zum ADN-Übereinkommen durch zwei Änderungsverordnungen und weitere Korrekturen auf den neuesten Stand gebracht.
(ak) Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen (2. ADN-Änderungsverordnung — 2. ADNÄndV) setzte die in Genf am 28. und 29. Januar 2010 beschlossenen Änderungen am Europäischen Über einkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) in Kraft. Sie wurde im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 37 vom 23. Dezember 2010 bekannt gemacht.
In Kraft treten auch die in Genf am 26. August 2010 beschlossenen Änderungen. Dies erfolgte durch die "Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen (3. ADN-Änderungsverordnung — 3. ADNÄndV, die im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 38 vom 30. Dezember 2010 erschien. Die Änderungen wurden dort in französischer Sprache mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht
Ebenfalls im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 38 wurde die "Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 3. Berichtigung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung" veröffentlicht. Die Berichtigungen der UNECE WP.15/AC.2 (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/36, Annex II) in Englisch sowie die 3. Berichtigung der deutschen Übersetzung beziehen sich beide auf das ADN 2009.
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