Das BMVI veröffentlicht umfangreiche Berichtigungen zum ADN.
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang 2019 Teil II Nr. 10, S. 517 ff.) Berichtigungen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) in zwei Teilen bekannt gemacht: Teil A enthält die notifizierungspflichtigen Berichtigungen (im französischen Original mit einer deutschen Übersetzung), Teil B die nicht notifizierungspflichtigen Berichtigungen der deutschen Übersetzung. Die Korrekturen betreffen nahezu alle Kapitel des ADN.
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