ADN-Korrekturen

Notifizierungspflichtige und nicht notifizierungspflichtige Korrekturen zum ADN 2019 bekannt gemacht

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 13. Juli 2020 Berichtigungen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 II S. 500) bekannt gemacht.
Die notifizierungspflichtigen Korrekturen für die französische und deutsche Sprachversion betreffen eine Begriffsbestimmung für „Elektrische Einrichtung vom Typ „begrenzte Explosionsgefahr“ im Kapitel 1.2, Übergangsvorschriften im Kapitel 1.6 und kleine redaktionelle Änderungen in den Kapiteln 8.1, 8.6 und 9.3. Berichtigungen in Kapitel 3.2 und Kapitel 7.2 betreffen nur die französische Sprachversion.

Zu den nicht notifizierungspflichtigen Korrekturen, die nur die deutsche Sprachversion betreffen, gehören:

  • eine Einfügung in das Inhaltsverzeichnis,
  • Korrekturen zu den Begriffsbestimmungen „MEMU“ und „Probeentnahmeöffnung“,
  • kleinere redaktionelle Berichtigungen in den Teilen 8 und 9.

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