ADN-Korrekturen im VkBl.

Das BMVI hat zwei Korrekturen des ADN 2015 betreffend die Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C und des Typs N bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Verkehrsblatt (VkBl.) 2015 auf S. 662 mit Datum vom 1. Oktober zwei Korrekturen des ADN 2015 bekannt gemacht. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hatte diese Änderungen zu der von ihr herausgegebenen offiziellen deutschen Übersetzung des ADN 2015 bereits mit Datum August 2015 veröffentlicht.

Danach ist in Abs. 9.3.2.22.4 a) dritter Spiegelstrich und Abs. 9.3.3.22.4 b) dritter Spiegelstrich jeweils das Wort „Flammensperre“ zu ändern in „Flammendurchschlagsicherung“.

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