BMVI macht ADN-Neufassung bekannt
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 10. November 2021 die Neufassung der Anlage zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) bekannt gemacht (BGBl. 2021 II S. 1150). In der Neufassung sind zahlreiche Korrekturen und Berichtigungen enthalten.
Die Neufassung des Anlagebands (ADN) in einer amtlichen deutschen Übersetzung ist am 18. November 2021 im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 23 veröffentlicht worden und ist seit 1. Januar 2021 gültig.
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