Ab 1. Januar kommenden Jahres darf die zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADN nicht mehr angewendet werden. Ersatz bietet ggf. die M033.
(mih) Ab 1. Januar 2023 darf eine zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADN nicht mehr angewendet werden:
M032 – Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschn. 8.2.2.8 ADN, ausgestellt von Deutschland und Luxemburg.
Als Ersatz steht ggf. die M033 zur Verfügung, die bislang von Frankreich und Österreich gezeichnet wurde und bis 31. Dezember 2023 gültig ist.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!