Der Verwaltungsausschuss des ADN hat die Fragen für die Prüfungen im Anschluss an den Basiskurs, den Aufbaukurs Gas und den Aufbaukurs Chemie angepasst.
(mih) Werden gefährliche Güter auf einem Binnenschiff befördert, muss gemäß Unterabschn. 7.1.3.15 bzw. 7.2.3.15 ADN ein Sachkundiger mit speziellen Kenntnissen des ADN an Bord sein. Die Anforderungen an die Ausbildung solcher Sachkundigen sind in Kap. 8.2 ADN festgelegt. Der Sachkundige hat diese Kenntnisse durch eine Bescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle, nachzuweisen. Diese Bescheinigung wird nach bestandener Prüfung über Kenntnisse des ADN im Anschluss an eine Schulung erteilt.
Sachkundige müssen mindestens an einem Basiskurs teilnehmen. Für die Beförderung von Gasen oder Chemikalien ist zusätzlich die Teilnahme an einem Aufbaukurs Gas bzw. an einem Aufbaukurs Chemie erforderlich. Es ist jeweils eine Prüfung zu bestehen.
Gemäß Abs. 8.2.2.7.1.3 und 8.2.2.7.2.3 ADN hat der Verwaltungsausschuss des ADN Fragenkataloge mit Multiple-Choice-Fragen für die Prüfungen zusammengestellt. Diese wurden nun an das ADN 2015 angepasst und stehen neben den Antworten (u.a. mit der Fundstelle im ADN) auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zur Verfügung. Die Richtlinien für die Verwendung der Fragenkataloge wurden ebenfalls aktualisiert.
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