Der Verwaltungsausschuss des ADN hat die Fragen für die Prüfungen im Anschluss an den Basiskurs, den Aufbaukurs Gas und den Aufbaukurs Chemie an das ADN 2019 angepasst.
(mih) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die an das ADN 2019 angepassten Fragenkataloge mit Multiple-Choice-Fragen für die Prüfungen von Sachkundigen gemäß Abs. 8.2.2.7.1.3 und 8.2.2.7.2.3 ADN in Deutsch zur Verfügung gestellt. Der Verwaltungsausschuss des ADN hatte die Fragenkataloge mit den Themengebieten Allgemein, Trockengüterschifffahrt, Tankschifffahrt, Chemie und Gas am 25. Januar 2019 angenommen. Darin sind auch die Antworten (u.a. mit der Fundstelle im ADN) zu finden. Die Richtlinien für die Verwendung der Fragenkataloge wurden ebenfalls aktualisiert.
Werden gefährliche Güter auf einem Binnenschiff befördert, muss gemäß Unterabschn. 7.1.3.15 bzw. 7.2.3.15 ADN ein Sachkundiger mit speziellen Kenntnissen des ADN an Bord sein. Die Anforderungen an die Ausbildung solcher Sachkundigen sind in Kap. 8.2 ADN festgelegt. Der Sachkundige hat diese Kenntnisse durch eine Bescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle, nachzuweisen. Diese Bescheinigung wird nach bestandener Prüfung über Kenntnisse des ADN im Anschluss an eine Schulung erteilt.
Sachkundige müssen mindestens an einem Basiskurs teilnehmen. Für die Beförderung von Gasen oder Chemikalien ist zusätzlich die Teilnahme an einem Aufbaukurs Gas bzw. an einem Aufbaukurs Chemie erforderlich. Es ist jeweils eine Prüfung zu bestehen.
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