Die Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) ist erneut geändert worden. Die Änderungen treten zum 1. März 2009 in Kraft.
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 2009, ist die "Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) (8. ADNRÄndV)" vom 17. Juni 2009 bekannt gemacht worden. Der Termin des Inkrafttretens wurde auf den 1. März 2009 gelegt.
Die Veröffentlichung erfolgte mit einiger Verspätung: Die betroffenen Änderungen hatte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg bereits am 29. Mai 2008 beschlossen.
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