Die Änderungen betreffen zwei Tunnelbeschränkungscodes und Verweise auf aktualisierte Normen.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat das Corrigendum 4 zur englischsprachigen Ausgabe des ADR 2013 bekannt gemacht. In Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15 wird bei den UN-Nummern 3478 und 3479 der Tunnelbeschränkungscode jeweils von „(B/D)“ in „(D)“ geändert.
Die übrigen Änderungen in Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P200 Absatz 11, Unterabschnitt 6.2.4.1 und Absatz 6.8.2.6.1 betreffen Verweise auf aktualisierte Normen.
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