ADR 2013 korrigiert

Die 23. ADR-Änderungsverordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Korrekturen zum ADR 2013 bekannt gegeben, die rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Sie sind mit Datum vom 8. März 2013 in der 23. ADR-Änderungsverordnung (23. ADRÄndV) im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 II S. 309 veröffentlicht.

Die Korrekturen betreffen

  • Verpackungsanweisung P114a in Unterabschnitt 4.1.4.1 (als Außenverpackungen sind auch Fässer aus Sperrholz (1D) zugelassen)
  • Verpackungsanweisung P903 Absatz 2 Buchstaben a) und b) in Unterabschnitt 4.1.4.1 (Bedingungen für Zellen oder Batterien neu gruppiert und modifiziert)
  • Absatz 6.8.2.5.2 linke Spalte (gilt für Tankfahrzeuge, nicht für Tankcontainer)
  • Unterabschnitte 9.7.8.2 und 9.7.8.3 jeweils Fußnote 17) (Verweis auf Norm EN 50015 streichen)
  • Absatz 2.2.62.1.5.7 und Absatz 5.4.1.2.1 Buchstabe a) Fußnote 4) (redaktionelle Änderungen).

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