Das BMVI hat das Fehlerverzeichnis 1 zur 24. ADRÄndV bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Fehlerverzeichnis 1 zur 24. ADR-Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (24. ADRÄndV, BGBl. 2014 II S. 722, Anlageband) mit Datum vom 9. März im BGBl. 2015 II S. 350 bekannt gemacht. In der deutschen Fassung des ADR 2015 sind betroffen:
Eine weitere Korrektur der englischen Fassung müsste auch für die deutsche Fassung gelten: Abs. 6.7.4.14.10: „6.7.4.14.5“ streichen (der Verweis führt ins Leere, da dieser Absatz schon seit Längerem ohne Inhalt ist).
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