Die UNECE hat die englische und französische Fassung des ADR 2015 erneut korrigiert. In der aktuellen Fassung der deutschen Ausgabe sind diese Änderungen bereits berücksichtigt.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat jetzt das Corrigendum 3 für die englische und das Corrigendum 4 für die französische Fassung des ADR 2015 veröffentlicht. Darin sind neben zusätzlichen redaktionellen Änderungen insbesondere die Korrekturen enthalten, welche die WP.15 bei ihrer 97. Tagung im November 2014 beschlossen hatte. Da die Vertragsparteien keine Einwände erhoben hatten, wurden sie mit Mitteilung des Depositars vom 13. März 2015 in Kraft gesetzt.
Die Korrekturen, welche die deutsche Fassung des ADR 2015 betreffen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hierzulande bereits mit dem Fehlerverzeichnis 1 vom 9. März (BGBl. 2015 II S. 350) bzw. in der Neufassung des ADR 2015 vom 17. April (BGBl. 2015 II S. 504; Anlageband) berücksichtigt.
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