Zwei Änderungen des Corrigendums 1 betreffen auch die deutsche Ausgabe des Regelwerks.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat das Corrigendum 1 von März 2017 zur englischen Ausgabe des ADR 2017 veröffentlicht. Die Korrekturen betreffen Kap. 2.2, 3.2, 3.3, 4.1, 4.3, 5.4, 6.1, 6.2, 6.8, 7.5 und 9.2 sowie ein Inhaltsverzeichnis.
Zwei dieser Änderungen (eine Bekanntmachung im BGBl. steht noch aus) sind in der deutschen Ausgabe des ADR 2017 (25. ADR-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2016 (BGBl. 2016 II S. 1203; Anlageband)) nicht enthalten, alle anderen sind bereits berücksichtigt:
Unterabschn. 9.2.1.1, Tabelle, Zeile für „9.2.4.3“, zweite Spalte:
„Kraftstoffbehälter“ ändern in „Kraftstoffbehälter und -flaschen“.
Unterabschn. 9.2.1.1, Tabelle, am Ende folgende Zeile einfügen:
FAHRZEUGE | BEMERKUNGEN | |||||
TECHNISCHE MERKMALE | EX/II | EX/III | FL | AT | ||
9.2.7 | Verhinderung anderer von Kraftstoffen ausgehenden Risiken | X | X |
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