Das BMVI hat die 26. ADRÄndV bekannt gemacht und damit die deutsche Fassung des ADR 2017 korrigiert.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die 26. ADR-Änderungsverordnung (26. ADRÄndV) vom 15. November 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 II S. 1378). Darin sind Änderungen des ADR 2017 enthalten, die vom 8. bis 11. Mai 2017 von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Genf beschlossen worden sind.
Die Änderungen, die ab 3. Januar 2018 gelten, beziehen sich auf das ADR 2017 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504, Anlageband; BGBl. 2016 II S. 50; BGBl. 2016 II S. 1203, Anlageband; BGBl. 2017 II S. 933). Dabei sind auch Änderungen aufgeführt, die nur die deutsche Ausgabe des ADR betreffen.
Die Korrekturen betreffen u.a.
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