Die konsolidierte Fassung der Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr gilt ab 3. Januar 2018.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Neufassung der amtlichen deutschen Übersetzung des ADR 2017 mit Datum vom 29. November 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 II S. 1520; Anlageband). Sie gilt ab 3. Januar 2018.
Die Neufassung berücksichtigt
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