Das BMVI korrigiert damit einige wenige Fundstellen der deutschen Fassung der Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Berichtigungen zur deutschen Fassung des ADR 2019 mit Datum vom 5. April 2019 bekannt gemacht (BGBl. 2019 II S. 316). Die Korrekturen beziehen sich auf die ADR-Neufassung vom 29. November 2017 (BGBl. 2017 II S. 1520, Anlageband) und die 27. ADR-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2018 (BGBl. 2018 II S. 443, Anlageband).
Die Berichtigungen betreffen:
Die auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) veröffentlichten Fehlerverzeichnisse Corrigendum 1 und Corrigendum 2 zur englischen Ausgabe des ADR 2019 haben keine Auswirkungen auf den deutschen Text.
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