ADR 2023 berichtigt

Die Korrekturen betreffen die deutsche Übersetzung des Anlageband zur 29. ADRÄndV.

(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat Berichtigungen zur 29. ADR-Änderungsverordnung (29. ADRÄndV) vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 601, Anlageband; = ADR 2023) mit Datum vom 3. Juli 2024 bekannt gemacht (BGBl. 2024 II Nr. 254). Die Berichtigungen umfassen zum einen das Corrigendum 3 in Französisch (ECE/TRANS/326/Corr.3, vom 12. Mai 2023) der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Zum anderen ist ein Fehlerverzeichnis zur deutschen Übersetzung des Anlagebands der 29. ADRÄndV enthalten, mit dem verschiedene Fehler im Inhaltsverzeichnis sowie in den Teilen 3, 4, 6 und 8 korrigiert werden.

Die Corrigenda 1 bis 4 der WP.15 zur englischen und französischen Ausgabe des ADR 2023 haben keine Auswirkungen auf den deutschen Text. Gleiches gilt für das Corrigendum 5 in Englisch der UNECE, das mit Datum vom 11. Juli 2024 nach dieser Bekanntmachung des BMDV veröffentlicht wurde.

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